Brände und die damit einhergehende Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für eine Flucht und die Alarmierung der Feuerwehr zu gewinnen, darin liegt der Sinn von Rauchmeldern. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch für einen Menschen tödlich sein kann, ist ein fachgerecht angebrachter Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in einer Wohnung und trägt aktiv zum Brandschutz bei, da im Schlaf bei Menschen der Geruchssinn vollständig ausgeschaltet ist. Er kann erheblich die Überlebenschance erhöhen, denn Rauchwarnmelder geben im Brandfall lautstark Alarm, bevor es zu spät ist, die Flucht ergreifen zu können. In Deutschland besteht zum jetzigen Zeitpunkt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser (man spricht von Objekten mit wohnungsähnlicher Nutzung), die in jedem Bundesland jeweils in der entsprechenden Landesbauordnung festgeschrieben ist. Für den Einbau von Rauchmeldern ist in der Regel der Vermieter der Wohnung - für die Wartung allerdings meistens der Mieter zuständig. Kommt der Vermieter bzw. der Nutzer einer Wohnung seiner Pflicht zur Nachrüstung nicht nach, so kann unter Umständen die zuständige Versicherungsgesellschaft, trotzt bestehender Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen bzw. unter Umständen sogar die Regulierung vollständig verweigern. Im Schadensfall fordern die Versicherungsgesellschaften oftmals den Nachweis, das der Pflicht zur regelmäßigen Wartung der Rauchmelder vollumfänglich nachgekommen worden ist. Jede Wohneinheit sollte daher über eine Dokumentation verfügen, in der die Umsetzung der Rauchmelderpflicht, sowie die Überprüfung mit entsprechenden Datumsangaben verzeichnet ist. Um diese Dokumentation im Schadensfall nicht in den Flammen zu verlieren, sollte diese extern z.B. bei Eltern oder Freunden - zumindest als Kopie zusätzlich hinterlegt werden.
Alle unsere eingesetzten Brandschutzexperten haben die Prüfung zur "Q-Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" erfolgreich absolviert und verfügen über das entsprechende Fachwissen und die Fachkompetenz Rauchmelder gemäß DIN 14676 und den entsprechenden Landesbauordnungen zu planen, zu installieren und zu warten. Selbstverständlich ist es freigestellt, eine Installation selbst vorzunehmen, jedoch wird die Versicherung im Schadensfall genau prüfen, ob die Montage gemäß dem Stand der Technik und den exakten Herstellervorgaben erfolgte. Es ist daher ratsam, ein externes und zertifiziertes Unternehmen zu beauftragen.