Eine Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für eine Flucht der Bewohner und die Alarmierung der Feuerwehr zu gewinnen, darin liegt der Sinn von Rauchmeldern. Ein Rauchmelder erkennt kein Feuer, sondern nur Rauch! Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch im Falle eines Brandes für einen Menschen tödlich sein kann, ist ein fachgerecht angebrachter Rauchwarnmelder ( Rauchmelder ) der beste Lebensretter in einer Wohnung und trägt aktiv zum Brandschutz bei, da im Schlaf bei Menschen der Geruchssinn vollständig ausgeschaltet ist. Er kann erheblich die Überlebenschance erhöhen, denn Rauchwarnmelder ( Rauchmelder ) geben im Brandfall lautstark Alarm, bevor es zu spät ist, die Flucht ergreifen zu können. In Deutschland besteht zum jetzigen Zeitpunkt in allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser (man spricht von Objekten mit wohnungsähnlicher Nutzung), die in jedem Bundesland jeweils in der entsprechenden Landesbauordnung (LBO) festgeschrieben ist. Dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsobjekte.
Grundlage für die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist in Berlin die "Bauordnung für Berlin ( BauO Bln ) §48 Abs. 4 in der Fassung vom 17.06.2016". Bauordnungen sind im formellen Sinne geltende und umzusetzende Gesetze.
Für den Einbau / Montage von Rauchmeldern in Wohnungen (in der Regel sind alle Flure, Kinderzimmer, Schlaf-, Flucht- und Aufenthaltsräume mit entsprechenden Geräten auszustatten) - also zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht - ist in der Regel der Vermieter der Wohnung - für die jährliche Wartung der Geräte ( Test ) allerdings meistens der Mieter zuständig. Kommt der Vermieter bzw. der Nutzer einer Wohnung seiner Pflicht zur Nachrüstung bzw. dem Einbau (Neu - Montage) von Rauchwarnmeldern gemäß geltender Rauchmelderpflicht nicht nach, so kann unter Umständen die zuständige Versicherungsgesellschaft, trotzt bestehender Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen bzw. unter Umständen sogar die Regulierung vollständig verweigern, so das Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Im Schadensfall fordern die Versicherungsgesellschaften oftmals den Nachweis vom Mieter, das die Rauchwarnmelder (Rauchmelder) gemäß der bestehenden Rauchmelderpflicht installiert worden sind und das der Pflicht zur regelmäßigen Wartung bzw. zum Test der Rauchmelder vollumfänglich nachgekommen worden ist. Jede Berliner Wohneinheit sollte daher über eine Dokumentation verfügen, in der die Umsetzung der Rauchmelderpflicht, sowie die Überprüfung ( Funktions- und Batterie - Test ) der Rauchwarnmelder mit entsprechenden Datumsangaben verzeichnet ist. Um diese Dokumentation im Schadensfall nicht in den Flammen zu verlieren, sollte diese extern z.B. bei Eltern oder Freunden - zumindest als Kopie zusätzlich hinterlegt werden. Der Nachweis obliegt nicht dem Eigentümer, sondern dem Mieter, sofern der Vermieter die Pflicht zur Wartung / Überprüfung / Test nicht übernommen hat. Die hierbei entstehenden Kosten zur Wartung bzw. dem Test der Geräte in den Wohnungen werden in der Regel über die Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Wir von Wisotzki - Sicherheitstechnik installieren fachgerecht Rauchwarnmelder namhafter Hersteller.
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