Rauchmelder Berlin

SICHERHEIT FÜR BERLIN
Rauchmelder · Rauchwarnmelder

Rauchmelder | Sicherheit für Berlin | Rauchmelderpflicht

Eine Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für eine Flucht der Bewohner und die Alarmierung der Feuerwehr zu gewinnen, darin liegt der Sinn von Rauchmeldern. Ein Rauchmelder erkennt kein Feuer, sondern nur Rauch! Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch im Falle eines Brandes für einen Menschen tödlich sein kann, ist ein fachgerecht angebrachter Rauchwarnmelder ( Rauchmelder ) der beste Lebensretter in einer Wohnung und trägt aktiv zum Brandschutz bei, da im Schlaf bei Menschen der Geruchssinn vollständig ausgeschaltet ist. Er kann erheblich die Überlebenschance erhöhen, denn Rauchwarnmelder ( Rauchmelder ) geben im Brandfall lautstark Alarm, bevor es zu spät ist, die Flucht ergreifen zu können. In Deutschland besteht zum jetzigen Zeitpunkt in allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser (man spricht von Objekten mit wohnungsähnlicher Nutzung), die in jedem Bundesland jeweils in der entsprechenden Landesbauordnung (LBO) festgeschrieben ist. Dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsobjekte.
Grundlage für die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist in Berlin die "Bauordnung für Berlin ( BauO Bln ) §48 Abs. 4 in der Fassung vom 17.06.2016". Bauordnungen sind im formellen Sinne geltende und umzusetzende Gesetze.

Für den Einbau / Montage von Rauchmeldern in Wohnungen (in der Regel sind alle Flure, Kinderzimmer, Schlaf-, Flucht- und Aufenthaltsräume mit entsprechenden Geräten auszustatten) - also zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht - ist in der Regel der Vermieter der Wohnung - für die jährliche Wartung der Geräte ( Test ) allerdings meistens der Mieter zuständig. Kommt der Vermieter bzw. der Nutzer einer Wohnung seiner Pflicht zur Nachrüstung bzw. dem Einbau (Neu - Montage) von Rauchwarnmeldern gemäß geltender Rauchmelderpflicht nicht nach, so kann unter Umständen die zuständige Versicherungsgesellschaft, trotzt bestehender Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen bzw. unter Umständen sogar die Regulierung vollständig verweigern, so das Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Im Schadensfall fordern die Versicherungsgesellschaften oftmals den Nachweis vom Mieter, das die Rauchwarnmelder (Rauchmelder) gemäß der bestehenden Rauchmelderpflicht installiert worden sind und das der Pflicht zur regelmäßigen Wartung bzw. zum Test der Rauchmelder vollumfänglich nachgekommen worden ist. Jede Berliner Wohneinheit sollte daher über eine Dokumentation verfügen, in der die Umsetzung der Rauchmelderpflicht, sowie die Überprüfung ( Funktions- und Batterie - Test ) der Rauchwarnmelder mit entsprechenden Datumsangaben verzeichnet ist. Um diese Dokumentation im Schadensfall nicht in den Flammen zu verlieren, sollte diese extern z.B. bei Eltern oder Freunden - zumindest als Kopie zusätzlich hinterlegt werden. Der Nachweis obliegt nicht dem Eigentümer, sondern dem Mieter, sofern der Vermieter die Pflicht zur Wartung / Überprüfung / Test nicht übernommen hat. Die hierbei entstehenden Kosten zur Wartung bzw. dem Test der Geräte in den Wohnungen werden in der Regel über die Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung gestellt.

Wir von Wisotzki - Sicherheitstechnik installieren fachgerecht Rauchwarnmelder namhafter Hersteller.
- Montage | jährliche Wartung | Service -
Alle unsere eingesetzten Berliner Brandschutzexperten haben die Prüfung zur "Q-Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" erfolgreich absolviert und verfügen über das entsprechende Fachwissen zur Rauchmelderpflicht und die Fachkompetenz Rauchmelder gemäß DIN 14676 und den entsprechenden Landesbauordnungen (Gesetz für bauliche Anlagen und Bauprodukte) zu planen, zu installieren und zu warten. Selbstverständlich ist es freigestellt, eine Installation und Wartung ( Test ) der Rauchmelder selbst vorzunehmen, jedoch wird die Versicherung im Schadensfall genau prüfen, ob die Montage der Geräte gemäß dem Stand der Technik und den exakten Herstellervorgaben und den Regelungen zur Prüfung erfolgte. Es ist daher ratsam, ein externes und zertifiziertes Unternehmen mit der Umsetzung der Rauchmelderpflicht und dem Einbau (Montage) der Rauchwarnmelder gemäß Berliner Bauordnung zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden in der Regel innerhalb der zulässigen Möglichkeiten wiederum dem Mieter in Rechnung gestellt. Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die zu erwartenden Kosten, die im Rahmen eines Wartungsvertrages für Ihre Rauchwarnmelder anfallen.
Q-Label - Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder

Rauchmelderpflicht in Berlin

(Grundlage: Bauordnung für Berlin ( BauO Bln ) §48 Abs. 4 in der Fassung vom 17.06.2016)

In Berlin sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit dem 01. Januar 2017 vorgeschrieben.
Für Bestandsbauten (bestehende Wohnungen) gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020.

In Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen), sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder (Rauchmelder) ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder (Rauchmelder) müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer (bei selbstgenutztem Wohnraum), bzw. der Vermieter verantwortlich.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

 Trag- und fahrbare Feuerlöscher als ergänzender Brandschutz zur Rauchmelderpflicht

Als Dienstleister können auf das komplette und zugelassene Sortiment namhafter Hersteller (z.B. Bavaria) für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3 bzw. fahrbare Feuerlöschgeräte zugreifen und Sie bei der Auswahl der geeigneten Brandschutztechnik entsprechend beraten und beliefern.
In Berlin und dem Umland bieten wir Ihnen in Kooperation mit einem qualifizierten Kundendienst / Servicepartner die vorgeschriebene Prüfung, Instandsetzung / Instandhaltung und Wartung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten an - Feuerlöscher sind eine ideale Ergänzung zu Ihren Rauchwarnmeldern und der bestehenden Rauchmelderpflicht.
Unser Feuerlöscherangebot
Weitere Informationen zu unseren Feuerlöschern
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